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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tradius Handels GmbH
1.
Vertragsabschluß
Angebote, die die Tradius Handels GmbH
ihren Kunden unterbreitet, dienen lediglich der
Vertragsanbahnung und sind unverbindlich. Die Bestellung
durch den Kunden ist ein Angebot zum Abschluss eines
Vertrages, das ihn für die Dauer von 7 Tagen ab Zugang
der Bestellung bindet. Ein Vertrag kommt jedoch
spätestens durch Annahme der Lieferung zustande.
2.
Lieferungen
2.1.
Die
Lieferung erfolgt ab Sitz der Tradius GmbH.
2.2.
Die
vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem im Auftrag
vorgesehenen Zeitpunkt, frühestens jedoch, wenn die vom
Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Informationen und Versandanschriften vorliegen, alle
Einzelheiten des Auftrags klargestellt sind und der
Kunde eine ggf. vereinbarte Anzahlung bzw. Sicherheiten
geleistet hat. Werden vom Kunden nach
Auftragsbestätigung noch Änderungen des Auftrags
gewünscht, so beginnt die Lieferfrist mit der
Bestätigung der Änderung durch die Tradius Handels GmbH.
2.3.
Die
Tradius Handels GmbH ist berechtigt, abweichend von der
Bestellung des Kunden geänderte und angepasste
Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren
Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.4.
Die
Tradius Handels GmbH ist zu Teillieferungen und
Teilleistungen und deren Fakturierung berechtigt.
2.5.
Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn
das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem
Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige
ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus
Gründen, die nicht von der Tradius Handels GmbH zu
vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf
Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.6.
Der
Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen
Leistungsvermögen der Tradius Handels GmbH vereinbart
und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener
Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei
der Tradius GmbH oder beim Hersteller eintreten, wie z.
B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung
behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art,
Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete
Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern
den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn
sie während eines bereits eingetretenen Verzugs
auftreten. Sollte die Tradius GmbH mit einer Lieferung
mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde
nach einer schriftlichen gesetzten, angemessenen
Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom
Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen
länger als sechs Wochen dauern, ist auch die Tradius
GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden im Falle
verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung nicht zu, es
sei denn, die Tradius Handels GmbH hat für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit zwingend zu haften. Die Haftung ist
auf 6,5 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer der
Kaufsache, mit deren Lieferung sich die Tradius Handels
GmbH im Verzug befindet, begrenzt.
3.
Versand, Abnahme und
Gefahrübergang
3.1.
Die Versandart bleibt der
Tradius Handels GmbH vorbehalten, außer es wurde
ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben
oder vereinbart. Diese Vereinbarung muss von der Tradius
GmbH schriftlich bestätigt werden. Wurde keine
Vereinbarung getroffen, übernimmt der Kunde die Kosten
und das Risiko der Lieferung. Eine Versicherung erfolgt
nur auf Wunsch des Kunden und dann zu dessen Lasten.
3.2.
Der Kunde hat die
Vertragsprodukte unmittelbar nach Erhalt auf
Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu
überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb acht Tagen
nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der
Vertragsprodukte nicht beeinträchtigen, berechtigen den
Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
3.3.
Die Gefahr geht auf den
Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks
Versendung das Lager der Tradius Handels GmbH oder das
Lager des von der Tradius Handels GmbH bestimmten
Lieferanten verlassen hat. Falls der Versand ohne
Verschulden von der Tradius Handels GmbH unmöglich wird,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Kunden über.
4.
Preise und Zahlungen
4.1.
Sämtliche Preise sind
Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer hat der
Kunde in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu
entrichten. Die Preise verstehen sich ab Lager.
Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und
Zustellgebühren werden gesondert berechnet, sofern keine
weiteren schriftlichen Vereinbarungen bestehen.
4.2.
Die in den Rechnungen
genannten Beträge sind sofort nach Rechnungsstellung
ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
4.3.
Bei Zahlungsverzug des
Kunden ist dieser verpflichtet, an die Tradius Handels
GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils
geltenden Basiszinssatz, mindestens aber 9 % p.a. zu
zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens
bleibt der Tradius Handels GmbH vorbehalten.
4.4.
Der Kunde ist zur
Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.5.
Die Tradius Handels GmbH
ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug
entstanden, so ist die Tradius Handels GmbH berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.
Eigentumsvorbehalt
5.1.
Bis zur Erfüllung aller
Forderungen, die der Tradius Handels GmbH aus jedem
Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig
zustehen, behält sich die Tradius Handels GmbH das
Eigentum an den gelieferten Waren vor.
5.2.
Der Kunde ist berechtigt,
die Vorbehaltsware widerruflich im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu bearbeiten oder zu veräußern,
solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der
Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang
an die Tradius Handels GmbH ab. Diese nimmt die
Abtretung an. Die Tradius Handels GmbH ermächtigt ihn
widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung
der Tradius Handels GmbH im eigenen Namen einzuziehen.
5.3.
Bei Zugriffen Dritter auf
die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der
Tradius Handels GmbH hinweisen und die Tradius Handels
GmbH unverzüglich benachrichtigen. Kosten einer etwaigen
Intervention der Tradius Handels GmbH und Schäden trägt
der Kunde.
5.4.
Bei der Verbindung oder
Vermischung der Vorbehaltsware mit der Tradius Handels
GmbH gehörenden Waren erwirbt die Tradius Handels GmbH
Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und
Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Tradius
Handels GmbH als Hersteller i. S. d. § 950 BGB, ohne die
Tradius Handels GmbH zu verpflichten. An der
verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der Tradius
Handels GmbH im Sinne der vorstehenden Bedingungen.
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen
Lieferungen oder Leistungen von der Tradius Handels GmbH
an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf
die Tradius Handels GmbH zur Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die
Geschäftsräume des Kunden betreten und die
Vorbehaltsware an sich nehmen.
5.5.
Für Test- und Vorführzwecke
gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von der
Tradius Handels GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund
gesonderter Vereinbarung mit der Tradius Handels GmbH
benutzt werden.
5.6.
Die Ausübung des
Eigentumsvorbehalts gilt im Zweifel nicht als Rücktritt
vom Vertrag. Der Tradius Handels GmbH steht jedoch das
Recht zu, über die Vertragsprodukte, für welche das
Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach angemessener
Frist anderweitig zu verfügen. Bei vollständiger Zahlung
aller Forderungen der Tradius Handels GmbH wird diese
dem Käufer unter Beachtung einer angemessenen neuen
Lieferfrist gleichartige Vertragssachen liefern.
6.
Gewährleistung
6.1.
Die Tradius Handels GmbH
gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit
Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der
Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die
Parteien sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem
Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler unter allen
Anwendungsbedingungen auszuschließen.
6.2.
Die Tradius Handels GmbH
gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der
Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und
in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die
technischen Daten und Beschreibungen in der
Produktinformation allein stellen keine Zusicherung
bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von
Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn
die jeweiligen Angaben von der Tradius Handels GmbH
schriftlich bestätigt wurden.
6.3.
Die Tradius Handels GmbH
übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programme
funktionieren, den Anforderungen des Kunden genügen bzw.
in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Von
der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere
Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:
– betriebsbedingte Abnutzung und normalen
Verschleiß/unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und
fahrlässiges Verhalten des Kunden/Betrieb mit falscher
Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete
Stromquellen/Brand, Blitzschlag, Explosion oder
netzbedingte Überspannung/Feuchtigkeit aller Art/falsche
oder fehlerhafte Programm-, Software- und /oder
Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es
sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände
nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummern,
Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder
unleserlich gemacht werden.
Die Gewährleistung entfällt, wenn andere als von der
Tradius Handels GmbH beauftragte Personen Reparaturen
oder sonstige Eingriffe oder Änderungen an den
Kaufsachen vornehmen oder nicht geeignetes Zubehör
verwendet wird. Die Gewährleistung entfällt auch bei
Mängel, die auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeit
durch den Kunden oder sein Personal, Fehler an den vom
Kunden bereitzustellenden Installationen, Verstößen des
Kunden gegen die Vorschriften zur Vorbereitung des
Aufstellungsortes oder sonst auf ein schuldhaftes
Verhalten des Kunden, seines Personals oder Dritter
zurückzuführen sind.
6.4.
Die
Gewährleistungsansprüche gegen die Tradius Handels GmbH
beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in
sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar.
Unabhängig davon gibt die Tradius Handels GmbH etwaige
weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der
Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne
dafür selbst einzustehen.
6.5.
Gewährleistungsrechte des
Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.6.
Die Tradius Handels GmbH
kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der
Kunde seinen Verpflichtungen, insbesondere den
Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht in vollem
Umfang nachgekommen ist.
6.7.
Unter Ausschluss anderer
und weitergehender gesetzlicher Ansprüche gilt
folgendes:
Mängel der Lieferung oder Leistungen beseitigt die
Tradius Handels GmbH
– nach ihrer Wahl
– durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.
Zur Durchführung der Gewährleistung hat der Kunde die
Kaufsache auf eigene Kosten und eigene Gefahr zum Sitz
der Tradius Handels GmbH zu verbringen und nach
durchgeführter Gewährleistung von dort ebenso wieder
abzuholen.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Tradius Handels
GmbH über.
Falls auf Wunsch des Kunden Gewährleistungsarbeiten am
Installationsort ausgeführt werden sollen, wird die
Wegezeit gesondert berechnet. Mehrfache Nachbesserungen
sind zulässig.
6.8.
Ergibt die Überprüfung
einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht
vorliegt, ist die Tradius Handels GmbH berechtigt, alle
Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der
Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen
Servicepreisen der Tradius Handels GmbH berechnet.
6.9.
Weitere Ansprüche stehen
dem Kunden gegen die Tradius Handels GmbH nicht zu.
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz
von Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst
entstanden sind, sowie bei Verlust aufgezeichneter
Daten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Tradius
Handels GmbH für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder für
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gesetzlich
zwingend haftet. Hierbei ist die Haftung auf 6,5 % des
Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer desjenigen
Vertragsprodukts, das den Schaden verursacht hat,
begrenzt.
7.
Haftung
7.1.
Die Tradius Handels GmbH
haftet nur nach Maßgabe der Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie haftet nicht für
Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des
Kaufvertrages, aus positiver Vertragsverletzung, wegen
Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, wie
Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie für
mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen
Gewinn, es sei denn, dass die Tradius Handels GmbH für
Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit zwingend haftet. Hierbei
ist die Haftung auf 6,5 % des Kaufpreises ohne
Mehrwertsteuer desjenigen Vertragsproduktes, das den
Schaden verursacht hat, begrenzt.
7.2.
Schadenersatzansprüche
verjähren mit Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung oder
Erbringung der sonstigen Leistung.
8.
Gewerbliche
Schutzrechte/Urheberrechte Dritter - Nutzungs- und
Lizenzbedingungen
8.1.
Die Tradius Handels GmbH
übernimmt keine Haftung für die Verletzung gewerblicher
Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter durch die
Vertragsprodukte. Der Kunde hat die Tradius Handels GmbH
von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen
Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.2.
Soweit die gelieferten
Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden
gefertigt wurden, hat der Kunde die Tradius Handels GmbH
von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten
aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und
Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige
Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
8.3.
Der Kunde erwirbt an
Softwareprodukten grundsätzlich nur ein beschränktes
Nutzungsrecht. Die Tradius Handels GmbH räumt dem Kunden
das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht
zur Nutzung der Software ein. Der Kunde erwirbt nach
Entrichtung des Kaufpreises eine Lizenz und erkennt
nachstehende Bedingungen an. Der Lizenznehmer erwirbt
kein Eigentum an den Programmen. Die Benutzerlizenz ist
zeitlich unbeschränkt. Der Lizenznehmer erhält nur die
ablauffähigen, compilierten und gebundenen Programme und
hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Quelltexte.
Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, erwirbt
der Kunde ein Einfachnutzungsrecht.
Mehrfachnutzungsrechte müssen als solche gesondert
vertraglich vereinbart sein. Unter Mehrfachnutzung wird
die gleichzeitige Nutzung der Software auf mehrere
Hardwareanlagen durch den Kunden verstanden. Der Kunde
ist nicht berechtigt, außer im Falle der ausdrücklichen
Einwilligung der Tradius Handels GmbH, Kopien der
Software und der zur Verfügung gestellten
Dokumentationsunterlagen anzufertigen, oder an Dritte
weiterzugeben. Der Kunde räumt de Tradius Handels GmbH
das Recht ein, während der Geschäftszeit bei dem Kunden
die Einhaltung dieser Nutzungsregelung jederzeit zu
überprüfen. Für jeden Einzelfall der Verletzung dieser
Nutzungsregelung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe von 75% der für das für die
Lizenz erworbenen Preises.
9.
Export- und
Importgenehmigungen
9.1.
Von der Tradius Handels
GmbH gelieferte Produkte und technisches Know-How sind
zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden
vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von
Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter
Form – ist für den Kunden genehmigungspflichtig und
unterliegt grundsätzlich den
Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik
Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten
Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese
Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen
beim Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn, nach
US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office
of Export Administration, Washington, D.C. 20330
erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den
endgültigen Bestimmungsort der gelieferten
Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in
eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung
der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden
einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
9.2.
Jede Weiterlieferung von
Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne
Kenntnis der Tradius Handels GmbH, bedarf gleichzeitig
der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der
Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser
Bedingungen gegenüber der Tradius Handels GmbH.
10.
EG-Einfuhrumsatzsteuer
10.1.
Soweit der Kunde seinen
Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur Einhaltung
bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der
europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu gehört
insbesondere die Bekanntgabe der
Umsatzsteueridentifikationsnummer an die Tradius GmbH
ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf
die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner
Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung
und des Transports der gelieferten Waren sowie
hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die
Tradius Handels GmbH zu erteilen.
10.2.
Der Kunde ist verpflichtet,
jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungsgebühr
– der bei der Tradius Handels GmbH als mangelhaften bzw.
fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer
entsteht, zu ersetzen.
10.3.
Jegliche Haftung der
Tradius Handels GmbH aus den Folgen der Angaben des
Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten
hierzu ist ausgeschlossen, soweit von der Tradius
Handels GmbH nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
11.
Sonstige Bestimmungen
11.1.
Erfüllungsort ist der Sitz
der Tradius Handels GmbH. Gerichtsstand bei sachlicher
Zuständigkeit des Amtsgerichts ist Augsburg, bei
sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts ist Augsburg.
11.2.
Der Kunde ist nicht
berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.3.
Auf diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen
Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das
Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sowie das
Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr
(UNCITRAL) sind ausgeschlossen.
11.4.
Mündliche Zusagen und
Nebenabreden, sowie Ergänzungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung der Tradius Handels GmbH.
11.5.
Die Lieferungen und
Leistungen der Tradius Handels GmbH erfolgen
ausschließlich zu den vorstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Anderslautende
Geschäftsbedingungen der Kunden sind nur wirksam, wenn
sie von der Tradius Handels GmbH schriftlich bestätigt
wurden. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11.6.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen unwirksam sein, so wird davon die
Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht betroffen. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu
ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
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